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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung von Lager-, Selfstorage-, Gewerbe- und Büroflächen

Kirchtag GmbH

Bahnhofstraße 110

5204 Straßwalchen / Steindorf

Österreich

Stand: 27. August 2026

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Kirchtag GmbH, Bahnhofstraße 110, 5204 Straßwalchen / Steindorf, nachfolgend „Vermieterin“ genannt, und ihren Kunden, nachfolgend „Mieter“ genannt, über die Vermietung und Nutzung von Lagerflächen, Lagerabteilen, Selfstorage-Flächen, Gewerbeflächen, Büroflächen sowie sonstigen Miet- und Abstellflächen.

1.2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Soweit für Verbraucher zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten, gehen diese den nachfolgenden Bestimmungen vor.

1.3. Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer individuellen Vereinbarung zwischen Vermieterin und Mieter. Individuell getroffene Vereinbarungen im jeweiligen Mietvertrag gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsabschluss

2.1. Angaben auf der Website, in Inseraten, Prospekten oder sonstigen Werbemitteln stellen grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2. Ein Mietvertrag kommt durch Unterzeichnung eines Mietvertrages, durch schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots oder durch eine sonstige ausdrückliche Vereinbarung zwischen Vermieterin und Mieter zustande.

2.3. Art, Größe, Lage und Ausstattung der jeweiligen Mietfläche sowie Mietbeginn, Mietdauer, Mietpreis und allfällige zusätzliche Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag bzw. Angebot.

3. Mietgegenstand und Nutzung

3.1. Der Mietgegenstand darf ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden.

3.2. Lager- und Selfstorage-Flächen dienen ausschließlich zur Lagerung zulässiger Gegenstände. Eine Nutzung als Wohnraum, Schlafstätte oder dauerhafter Aufenthaltsraum ist nicht gestattet.

3.3. Büroflächen dürfen ausschließlich im Rahmen der vereinbarten und gesetzlich zulässigen Nutzung verwendet werden.

3.4. Eine Untervermietung, Weitergabe oder sonstige Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin zulässig.

3.5. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand und die allgemeinen Flächen des Gewerbeparks pfleglich zu behandeln und sämtliche gesetzlichen, behördlichen und brandschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

4. Verbotene Lagergüter

Die Einlagerung insbesondere folgender Gegenstände und Stoffe ist untersagt:

  • verderbliche Lebensmittel und sonstige verderbliche Waren;
  • leicht entzündliche oder selbstentzündliche Stoffe;
  • explosive Stoffe und Sprengstoffe;
  • Waffen und Munition;
  • illegale Drogen und Suchtmittel;
  • radioaktive Stoffe;
  • giftige oder umweltgefährdende Stoffe;
  • gefährliche Chemikalien;
  • Sondermüll und gefährliche Abfälle;
  • Gegenstände, deren Besitz oder Lagerung gesetzlich verboten ist;
  • Gegenstände, von denen eine Gefahr für Personen, Gebäude, andere Mietgegenstände oder fremdes Eigentum ausgehen kann.

Der Mieter haftet für Schäden und erforderliche Maßnahmen, die durch eine vertragswidrige oder gesetzlich unzulässige Einlagerung verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5. Mietdauer und Kündigung

5.1. Die jeweilige Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag.

5.2. Soweit im jeweiligen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Mindestmietdauer für Lager- und Selfstorage-Flächen drei Monate.

5.3. Bei unbefristeten Mietverhältnissen gelten die im jeweiligen Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfristen.

5.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Mieter trotz Fälligkeit und Mahnung mit wesentlichen Zahlungen in Verzug bleibt, den Mietgegenstand erheblich vertragswidrig nutzt, verbotene oder gefährliche Gegenstände einlagert, andere Mieter, Mitarbeiter oder Dritte erheblich gefährdet oder den Mietgegenstand ohne erforderliche Zustimmung Dritten überlässt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

6. Mietpreis und Zahlung

6.1. Die Höhe des Mietpreises und allfälliger Nebenkosten ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag oder Angebot.

6.2. Sämtliche Zahlungen sind zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen zu leisten.

6.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Notwendige und zweckentsprechende Mahn- und Betreibungskosten können dem Mieter im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden.

6.4. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Vermieterin ist nur im gesetzlich zulässigen Umfang möglich. Die zwingenden Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

7. Kaution

7.1. Sofern eine Kaution vereinbart wurde, dient diese zur Sicherstellung sämtlicher Ansprüche der Vermieterin aus dem Mietverhältnis.

7.2. Die Höhe und Zahlungsweise der Kaution werden im jeweiligen Mietvertrag festgelegt.

7.3. Nach ordnungsgemäßer Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe des Mietgegenstandes wird die Kaution unter Berücksichtigung allfälliger berechtigter Gegenforderungen zurückbezahlt.

8. Zugang zum Mietobjekt

8.1. Soweit für den jeweiligen Mietbereich vereinbart, ist der Zugang zum Areal bzw. Mietobjekt für Mieter grundsätzlich rund um die Uhr möglich.

8.2. Die Vermieterin ist berechtigt, den Zugang aus wichtigen betrieblichen, technischen, behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen vorübergehend einzuschränken.

8.3. Zugangsmittel wie Schlüssel, Karten, Codes oder sonstige Berechtigungen dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden.

8.4. Ein Verlust von Schlüsseln oder sonstigen Zugangsmitteln ist der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen.

9. Sicherheit und Videoüberwachung

9.1. Das Areal bzw. Teile davon können zum Schutz von Personen und Eigentum sowie zur Wahrung berechtigter Sicherheitsinteressen videoüberwacht und alarmgesichert sein.

9.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit einer Videoüberwachung erfolgt nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

9.3. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung der Kirchtag GmbH.

9.4. Videoüberwachung, Alarmanlagen und sonstige Sicherheitsmaßnahmen stellen keine Garantie gegen Einbruch, Diebstahl, Beschädigung oder sonstigen Verlust dar.

10. Versicherung der eingelagerten Gegenstände

10.1. Die eingelagerten Gegenstände sind nicht automatisch durch die Vermieterin versichert.

10.2. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, für einen seinen Bedürfnissen entsprechenden Versicherungsschutz seiner eingelagerten Gegenstände zu sorgen.

10.3. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge von Diebstahl, Einbruch, Feuer, Wasser oder sonstigen Schadensereignissen, soweit nicht eine Haftung der Vermieterin nach den gesetzlichen Vorschriften besteht.

11. Haftung

11.1. Die Vermieterin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11.2. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden und nicht in Fällen, in denen zwingendes Recht entgegensteht.

11.3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Zwingende Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

11.4. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er selbst oder Personen, denen er Zugang zum Gelände oder Mietgegenstand ermöglicht, schuldhaft verursachen.

12. Zustand und Sauberkeit der Mietfläche

12.1. Der Mieter hat den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.

12.2. Veränderungen am Mietgegenstand, insbesondere bauliche Veränderungen, Installationen, Bohrungen oder sonstige wesentliche Eingriffe, dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Vermieterin vorgenommen werden.

12.3. Schäden oder technische Mängel am Mietgegenstand sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen.

13. Müll und Entsorgung

13.1. Der Mieter ist grundsätzlich selbst für die ordnungsgemäße Entsorgung der durch ihn verursachten Abfälle verantwortlich.

13.2. Eine Ablagerung von Müll oder Gegenständen außerhalb des angemieteten Bereichs oder auf allgemeinen Flächen ist nicht gestattet.

13.3. Kosten für die erforderliche Beseitigung unzulässig zurückgelassener Gegenstände oder Abfälle können dem verantwortlichen Mieter im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden.

14. Transport- und Ladehilfen

14.1. Soweit Stapler, Hubwagen, Transportwagen oder andere Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, erfolgt deren Verwendung ausschließlich entsprechend den betrieblichen Vorgaben und gesetzlichen Voraussetzungen.

14.2. Geräte, für deren Bedienung besondere Kenntnisse, Berechtigungen oder Befähigungsnachweise erforderlich sind, dürfen ausschließlich von entsprechend berechtigten Personen bedient werden.

14.3. Für schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

15. Ein- und Auslagerungsservice

15.1. Soweit ein gesonderter Ein- oder Auslagerungsservice angeboten wird, gelten die hierfür individuell vereinbarten Bedingungen und Preise.

15.2. Termine für Ein- und Auslagerungen sind, soweit erforderlich, vorab mit der Vermieterin zu vereinbaren.

16. Besichtigungs- und Zutrittsrecht der Vermieterin

16.1. Die Vermieterin darf den Mietgegenstand bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes und unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Mieters betreten.

16.2. Soweit kein Gefahr-im-Verzug-Fall besteht, wird der Mieter über einen erforderlichen Zutritt nach Möglichkeit vorab informiert.

16.3. Bei Gefahr im Verzug, insbesondere bei Brand-, Wasser-, Umwelt- oder sonstigen erheblichen Gefahren, ist die Vermieterin berechtigt, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu setzen.

17. Rückgabe des Mietgegenstandes

17.1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mietgegenstand vollständig geräumt und in dem vertraglich geschuldeten Zustand zurückzugeben.

17.2. Sämtliche Schlüssel, Zugangskarten und sonstigen Zugangsmittel sind zurückzugeben.

17.3. Vom Mieter eingebrachte Gegenstände sind spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen.

17.4. Für zurückgelassene Gegenstände gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine eigenmächtige Verwertung oder Entsorgung durch die Vermieterin erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

17.5. Notwendige Kosten für Räumung, Reinigung oder Wiederherstellung können bei entsprechender Verantwortlichkeit des Mieters im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden.

18. Hausordnung und Verhalten auf dem Gelände

18.1. Der Mieter hat auf andere Mieter, Mitarbeiter, Besucher und Anrainer Rücksicht zu nehmen.

18.2. Fluchtwege, Zufahrten, Ladezonen und Verkehrsflächen sind jederzeit freizuhalten.

18.3. Brandschutzeinrichtungen dürfen weder verstellt noch manipuliert werden.

18.4. Auf dem gesamten Areal sind behördliche Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen, Beschilderungen sowie berechtigte Anweisungen der Vermieterin einzuhalten.

18.5. Detailierte Hausordung für Lager, Selfstorage und Büroräume sind auf unserer Website veröffentlicht.

19. Änderungen der Kontaktdaten

Der Mieter hat Änderungen seiner Anschrift, E-Mail-Adresse und sonstiger für das Vertragsverhältnis erforderlicher Kontaktdaten zeitnah bekanntzugeben.

20. Datenschutz

Die Kirchtag GmbH verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).

Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie über die Rechte betroffener Personen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Kirchtag GmbH.

21. Verbraucher

Soweit der Mieter Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, gelten sämtliche zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften uneingeschränkt.

Insbesondere werden gesetzliche Gewährleistungs-, Schadenersatz-, Rücktritts- und sonstige zwingende Verbraucherrechte durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

22.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

22.2. Für Verträge mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Kirchtag GmbH vereinbart.

22.3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine Gerichtsstandsvereinbarung darf zwingende Verbrauchergerichtsstände nicht einschränken.

23. Schlussbestimmungen

23.1. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Mietvertrag gehen diesen AGB vor.

23.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

23.3. Gegenüber Verbrauchern gelten anstelle einer unwirksamen Bestimmung die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Kirchtag GmbH

Bahnhofstraße 110

5204 Straßwalchen / Steindorf

Österreich

E-Mail: office@kirchtag-gmbh.at

Tel.: +43 6215 8582

Mobil: +43 664 2792542

Stand: 27. August 2026