Hausordnung Kirchtag GmbH - Lagerhallen und Selfstorage

Mit der Hausordnung werden Regeln festgelegt, um die Nutzung der Hallen, der Infrastruktur, sowie der gesamten Liegenschaft der Kirchtag GmbH zu definieren. Mit der Hausordnung soll ein geordnetes und friedliches Nebeneinander gewährleistet werden. Die Hausordnung stellt einen integrierten Bestandteil der Mietverträge dar, und gilt für alle Personen, die sich im Gebäude bzw. auf dem Areal aufhalten. Die Vermieterin behält sich die Änderung und Ergänzung dieser Hausordnung vor.

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kirchtag GmbH.

  • Zutritt zum Objekt 

Mieter, die im Besitz eines Zugangsschlüssels sind, haben in der Regel jederzeit und uneingeschränkt (d.h. 24/7) Zugang zum Mietobjekt.

Eine Anlieferung/Abholung durch Fremdfirmen ist jedoch nur werktags Montag-Freitag zwischen 06:00 und 22:00 Uhr erlaubt.

  • Umschlagplatz, Laderampe, Parken 

Die Nutzung des Umschlagplatzes bei den Eingangstoren und der LKW-Laderampen sind möglichst kurz zu halten.

Der Umschlagplatz bei den Laderampen ist nur als Kurzzeit-Depot für die An- und Auslieferung zu nutzen. Ein Abstellen von Gegenständen jeglicher Art außerhalb der angemieteten Lagereinheit ist zu unterlassen.

Das Parken ist am gesamten Areal nur während des Ein- und Ausladens gestattet. Fahrzeuge dürfen die Zufahrts- u. Fluchtwege nicht versperren.

  • Sicherheit 

Die Lagerhallen werden mittels Videokameras überwacht.

Die Außentüren sind stets verschlossen zu halten. Jeder Mieter ist verpflichtet alle Türen und Tore, die er selbst geöffnet hat, umgehend wieder zu verschließen. Dies gilt auch, wenn sich noch andere Mieter im Objekt befinden.

Gegenüber dem Sicherheitsdienst, bzw. der Vermieterin, besteht auf Nachfrage Ausweispflicht, um die Zugehörigkeit zu einem bestehenden Mietvertrag festzustellen.

  • Brandschutz 

Gefahrenvermeidung

Tätigkeiten, bei denen es zur Entstehung von offenen Flammen oder Funken kommen könnte, sind zu unterlassen.

Das Einbringen von Gasflaschen, Benzinkanistern, Waffen, Munition, beschädigten Akkus,  oder sonstigen gefährlichen Gegenständen, ist untersagt.

Fluchtwege

Bitte informieren Sie sich beim Betreten der Hallen über die vorhandenen Fluchtwege, um im Ernstfall schneller reagieren zu können.

Fluchtwege und Notausgangstüren sind jederzeit freizuhalten. Lassen Sie niemals Gegenstände im Gang zurück!

Das Zustellen und auch das Einkeilen von Türen ist strengstens verboten.

  • Rauchverbot 

Im ganzen Gebäude herrscht striktes Rauchverbot.

  • Nutzung der Lagerfläche

Die angemietete Lagerfläche darf ausschließlich zur Lagerung von erlaubten Gegenständen genutzt werden, eine Nutzung zu Wohn- oder Arbeitszwecke ist untersagt. Der Aufenthalt des Mieters am gesamten Areal ist nur während der Dauer des Ein- und Auslagerns gestattet.

Immissionen wie Lärm, Geruch, Flüssigkeiten etc. sind zu vermeiden. Sollten durch Immissionen aus Ihrem Lager die Vermieterin oder andere Mieter geschädigt werden, so haften Sie für diese Schäden.

Das Einlagern von Müll und leicht verderblichen Lebensmitteln ist untersagt.

  • Transporthilfen, technische Hilfsmittel 

Für die Ladetätigkeit stehen Ihnen Transporthilfen, wie Schwerlastwagen, Großraumwagen, Hubwagen, usw. frei zur Verfügung.

Nach der Verwendung sind diese wieder am Sammelplatz zurückstellen, und nicht im angemieteten Lager zu verstauen.

Stapler (elektrisch oder dieselgetrieben) sind nicht zur Selbstverwendung vorgesehen. Fragen Sie in diesem Fall nach unserem Transportservice.

  • Entsorgung 

Das Zurücklassen von Möbel, Hausrat, Abfall, Verpackungsmaterial oder anderen Gegenständen ist strikt verboten.

Die Mülleimer bei den Putzstationen in den Hallen sind ausschließlich für Kehrreste vorgesehen.

Zurückgelassene oder vergessene Gegenstände werden von unserem Team ausnahmslos und ohne Ersatzanspruch weggeworfen. Kann der Verursacher der zurückgelassenen Gegenstände festgestellt werden, so werden die Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

  • Beschädigungen 

Beschädigungen jeglicher Art sind der Vermieterin unverzüglich zu melden, entweder per E-Mail oder telefonisch.

Hausordnung Kirchtag GmbH Lager 01, Stand 1. September 2026, Änderungen vorbehalten